elektrische Anlagen wie die Hauselektrik und auch Photovoltaik - Anlagen sind im Vergleich zu Kraftfahrzeugen wartungsarm jedoch heißt dies nicht, dass keine Inspektionen notwendig werden.
Hauselektrik
Nach u.a. § 49 Energiewirtschaftsgesetz
muss die technische Sicherheit gewährleistet sein.
Beispiele größerer Änderungen
70er Jahre Gebäudeerdung erforderlich
80er Jahre FI- Schutz für Bäder
(Personenschutzschalter)
00er Jahre FI - Schutz für Außenbereich
10er Jahre FI - Schutz für alle Steckdosen
Überspannungsschutz
Elektroinstallationen aus den 1970er Jahren und älter sollten in den nächsten Jahren grundlegend saniert werden und die alten Leitungen ausgetauscht werden.
Alte Leitungsschutzschalter (Sicherungen) aus den 1980er Jahren und älter sollten gegegen neuere ausgetauscht werden.
Photovoltaik - Anlagen
Mögliche Ertragseinbußen durch
- Abschattung (Bäume, Schmutz)
- Teilausfall (Moduldefekt, Maderbiss)
- Störung am Wechselrichter
- nicht alle Ausfälle werden angezeigt
- Undichtheit und Ableitströme
- Schmorschaden am Steckverbinder
An jedem Wechselrichter befinden sich Modulstrangeingänge und das Gerät verarbeitet die Modulgleichspannung in die notwendige Wechselspannung.
Im Vergleich zu einer konventionellen Geldanlage ist der Aufwand viel größer als nur einen Vertrag abzuschließen und die Rendite entgegen zu nehmen.