Überspannungen haben bedrohliche Auswirkungen
Alle Menschen möchten sich sicher fühlen. Vor allem in den eigenen vier Wänden. Dafür kaufen sie teure Türen und einbruchsichere Fenster. Installieren einen hohen Zaun um ihr Grundstück, vielleicht eine Alarmanlage. Doch der sichere Betrieb elektrischer Geräte oder gar der Elektroinstallation im Haus kümmert nur wenige. Deshalb wurde in der DIN VDE 0100-443:2016-10 vor bald fünf Jahren die Überspannungsschutzpflicht eingeführt. Das war ein richtiger Schritt, denn Überspannungen können bedrohliche Auswirkungen haben. Auf Menschenleben im medizinischen Bereich, öffentliche Einrichtungen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Ansammlungen von Personen und auf Einzelpersonen in ihren Wohn- oder Bürogebäuden, wenn dort Betriebsmittel der der Überspannungskategorien I oder II angeschlossen ist. Mit dieser verklausulierten Formulierung sind fast alle Elektrogeräte gemeint, die einen Stecker haben. Also Ihr Computer, Ihr Fernseher, Ihr Föhn und alle Ihre weiteren mehrere Dutzend Elektrogeräte.
Für wen die Überspannungsschutzpflicht gilt
Kurz gesagt verpflichtet die Norm Ihren Elektriker und Sie als Betreiber einer mit dem Stromnetz verbundenen Schaltanlage zum Einbau eines Überspannungsschutzes. Bei Fachnormen ist es sonst die Regel, dass nur der Elektroinstallateur in der Pflicht ist. Beim Überspannungsschutz sind ausdrücklich auch Sie als Stromanschlussbesitzende Person verpflichtet. Allein diese Doppelverpflichtung führt die Wichtigkeit des Überspannungsschutzes deutlich vor Augen! Bei den VDE-Elektronormen geht es im Kern immer um die Sicherheit von Nutzern eines Stromanschlusses, also die Sicherheit von Ihnen und die Ihrer Kinder. Ein Ausschluss der Installation eines Überspannungsschutzes ist folgerichtig vertraglich nicht möglich.
Der Überspannungsschutz ist Stand der Technik
Sie erwarten zurecht die Errichtung einer normgerechten und sicheren Elektroanlage auf dem heutigen Stand der Technik. Dabei dachten Sie bisher vielleicht, ein Überspannungsschutz sei eine exklusive Sonderausstattung. Das ist er keinesfalls! Ein Überspannungsschutz ist Stand der Technik, der wie zum Beispiel auch Fehlerstromschalter oder Sicherungen regelmäßig installiert wird. Deshalb wird ein normativ korrekt und auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeitender Elektroinstallateur einen Überspannungsschutz immer vorsehen und anbieten. Tut er das nicht, nimmt er in Kauf, dass Ihre Elektroinstallation und damit verbundene Endgeräte durch Überspannung zerstört werden können, und es zusätzlich bei Ihnen zu einem Brand Ihres Zuhauses und Verletzungen von Ihnen und Ihren Kindern kommen kann. Und er verschweigt Ihnen den wichtigen Fakt, dass Sie gemäß § 49 Energiewirtschaftsgesetz dazu verpflichtet sind, Ihre Elektroanlage normativ so errichten zu lassen, dass sie sicher ist.
Bei allen Veränderungen der Elektroanlage Überspannungsschutz einbauen lassen
Die Pflicht zum Überspannungsschutz gilt im Neu- wie auch im Bestandsbau. Wird eine Elektroanlage verändert, gilt diese Veränderung als Erneuerung. Diese Erneuerung muss zwangsläufig auf dem heutigen Stand der Technik und auf Basis der aktuellen VDE-Normen erfolgen. Daraus ergibt sich bei Veränderungen an Ihrer Elektroanlage eine Nachrüstpflicht zum Überspannungsschutz. Eine solche Veränderung kann die Installation einer Photovoltaikanlage, eines Batteriespeichers, einer Ladesäule für Ihr Elektroauto oder die Errichtung eines neuen Stromverteilers und vieles mehr sein. Im Zweifel fragen Sie Ihren Elektroinstallateur, ob mit den geplanten Arbeiten Ihre Elektroanlage verändert wird und weisen ihn auf die Nachrüstpflicht zum Überspannungsschutz hin. Damit Sie sich und Ihre Kinder zuhause sicher wissen.